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   BGH, 23.05.2023 - VI ZR 161/22   

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https://dejure.org/2023,16068
BGH, 23.05.2023 - VI ZR 161/22 (https://dejure.org/2023,16068)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2023 - VI ZR 161/22 (https://dejure.org/2023,16068)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - VI ZR 161/22 (https://dejure.org/2023,16068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 10 Abs. 3 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 287 ZPO, § 18 Abs. 1 Satz 1, § 253 BGB, § 844 Abs. 2 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung wegen des Unfalltods des Vaters; Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids und Grad des Verschuldens des Schädigers als maßgebend für die Höhe der Hinterbliebenenentschädigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 10 Abs. 3 ; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung wegen des Unfalltods des Vaters; Intensität und Dauer des erlittenen seelischen Leids und Grad des Verschuldens des Schädigers als maßgebend für die Höhe der Hinterbliebenenentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinterbliebenenentschädigung - und ihre Bemessung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung nach einem Verkehrsunfall

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Bemessung der Höhe einer Hinterbliebenenentschädigung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Die Bemessung des Hinterbliebenengeldes ist Sache des Tatrichters

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2878
  • MDR 2023, 908
  • NZV 2023, 510
  • FamRZ 2023, 1589
  • VersR 2023, 1036
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 73/21

    Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung

    Auszug aus BGH, 23.05.2023 - VI ZR 161/22
    Zur Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung (Anschluss an Senatsurteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 73/21, VersR 2023, 256).

    Die Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung kann in aller Regel nicht schon deshalb beanstandet werden, weil sie als zu dürftig oder als zu reichlich erscheint; insoweit ist es der Revision verwehrt, ihre Bewertung an die Stelle des Tatrichters zu setzen (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 73/21, VersR 2023, 256 Rn. 11 mwN).

    aa) Das Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Festsetzung der Hinterbliebenenentschädigung nicht lediglich eine schematische Bemessung vorgenommen werden darf, sondern die konkrete seelische Beeinträchtigung des betroffenen Hinterbliebenen zu bewerten ist und hierbei die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen sind (vgl. dazu näher Senatsurteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 73/21, VersR 2023, 256 Rn. 13 ff.).

    Daneben soll dem Gedanken Rechnung getragen werden, dass der Schädiger dem Hinterbliebenen für das, was er ihm durch die Herbeiführung des Todes einer geliebten Person angetan hat, Genugtuung schuldet (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 73/21, VersR 2023, 256 Rn. 13 f.).

    Die Bemessung der Höhe der angemessenen Entschädigung in Geld ist dem Tatrichter vorbehalten (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2022 - VI ZR 73/21, VersR 2023, 256 Rn. 23).

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 23.05.2023 - VI ZR 161/22
    Der Senat entscheidet diese Frage dahingehend, dass im Rahmen der umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die wirtschaftlichen Verhältnisse des Hinterbliebenen nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie sich auf seine seelische Verfassung in prägender Weise ausgewirkt haben (vgl. zu § 253 BGB: BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, BGHZ 212, 48 Rn. 55 f., 70, 72).
  • BGH, 08.08.2023 - 1 StR 240/23

    Bewertung der konkreten seelischen Beeinträchtigung des betroffenen

    Auch bei der Bestimmung der Hinterbliebenenentschädigung darf das Gericht nicht lediglich "schematisch bemessen", sondern muss die konkrete seelische Beeinträchtigung des betroffenen Hinterbliebenen bewerten und die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigten (BGH, Urteil vom 23. Mai 2023 - VI ZR 161/22 Rn. 12 mwN).
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